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 Wissenwertes über Waffengesetze
jürgen Offline



Beiträge: 1

18.12.2007 13:18
Waffenrechtliche Bedenken Zitat · Antworten

Hallo zusammen!

Ich möchte mal was zu Thema Waffenrecht los werden. Grundsätzlich wird ein Schwert (egal ob Schaukampf oder Deko) vom Gesetzgeber als Waffe eingestuft (wie da ein Polizist entscheidet ist nicht relevant, da diese meistens über die genaue Gesetzeslage nicht bescheid wissen und auch nicht können, da das Gesetz zu komplex ist. Entscheidend ist der Gesetzestext und nach dem entscheiden dann Gerichte). Dies gilt ebenso für Dolche. Also dürfen diese auch auf öffentlichen Veranstaltungen nicht getragen werden, auch nicht auf mittelalterlichen Märkten, welche für die Öffentlichkeit zugängig sind, außer man hat eine Ausnahmegenehmigung lt. WaffG von seiner Zuständigen Behörde erhalten. Es steht auch der mit einem Bein im Knast, der auf solchen Märkten, die öffentlich zugängig sind, Schwerter und Dolche und andere Gegenstände, welche Waffen lt. WaffG sind, dort verkauft, denn der Verkauf dieser Gegenstände ist im Reisegewerbe (nur stationär also im Ladengeschäft erlaubt) eindeutig verboten (habt ihr euch schon mal gefragt, warum auf Flohmärkten das Angebot solcher Gegenstände stark abgenommen hat? Es ist ganz einfach verboten und Flohmärkte werden immer öfter kontrolliert). Hier gilt auch wieder, wer eine Ausnahmegenehmigung vom Amt hat ist aus dem Schneider. Mit diesen Ausnahmegenehmigungen sind die Ämter aber sehr sparsam und diese sind auch extrem teuer, was ich aus eigener Erfahrung (bin Waffenhändler) weis. Auch muß ich mal was zu den sogg. Morgensternen loswerden: Diese Teile sind lt. WaffG eigentlich "verbotene Gegenstände" wie auch z. B. Nuntschakos, Schlagringe, Butterfly Messer oder Maschinepistolen. Wer so einen Gegenstand erwirbt, veräußert oder besitzt macht sich strafbar! Man kann natürlich sagen "wo kein Kläger, da kein Richter" aber wenn sich ein einziger Waffengegner an soetwas stößt und die Ordnungsmacht benachrichtigt, müssen diese tätig werden und dann wirds teuer und vorallem man ist dann Vorbestraft, denn ein Verstoß gegen das Waffenrecht ist keine Ordnungswiedrigkeit sondern eine Straftat!!!!
Ich hoffe jedoch, dass es nicht soweit kommt und die Ämter gerade bei so historischen Veranstaltungen ein Auge zudrücken!
Grüße
Jürgen

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